Testungen der Kinder in Kindertagesstätten
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen erst einmal einen guten und gesunden Start in das neue Jahr. Weiterhin möchten wir sie darauf hinweisen, dass ab dem 10.01.2022 eine Testpflicht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr gilt. Die Kinder unserer Einrichtung dürfen diese nur besuchen, wenn das Testresultat negativ ist. Die Eltern haben die Möglichkeit, diese Testkassetten jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag vorzuzeigen, bevor das Kind die Einrichtung betritt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Kindertagesstätte Berechtigungsscheine an die Eltern ausgibt. Mit diesen Berechtigungsscheinen können Sie sich in der Apotheke ein gewisses Maß an Testkassetten für Ihre Kinder abholen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Personal der jeweiligen Gruppe.