Ausbildung in der Kinderpflege

Die Ausbildung findet in der Schule und im Praxisbetrieb statt.

Nach zwei Jahren Vollzeitunterricht an der Berufsfachschule mit integrierten Praxiseinheiten
wird die Abschlussprüfung

  • zur staatlich geprüften Kinderpflegerin
  • zum staatlich geprüften Kinderpfleger

abgelegt.

Der Berufsabschluss eröffnet die Möglichkeit, weitere Berufsfachschulen und Fachschulen zu besuchen.

Mit dem beruflichen Abschluss kann der Mittlere Bildungsabschluss  erworben werden.

Berufsbild Kinderpflege

Das gehört zu den Aufgaben eines Kinderpflegers/ einer Kinderpflegerin:

  • Kinder in der Krippe, im Kindergarten und im Hort als sozialpädagogische Fachkraft betreuen, beschäftigen und fördern

Darauf kommt es besonders an:

  • Wahrnehmen und Achten jedes einzelnen Kindes und dessen Eigenschaften
  • fürsorglicher und konsequenter Umgang mit Kindern
  • Bedürfnisse des Kindes erkennen und zufriedenstellen
  • erzieherisches Handeln planen und umsetzen
  • Bereitschaft zum Singen, zur Bewegung, zu kreativem Gestalten
  • Gespräche mit Kindern und Eltern

Tätigkeitsfelder

in Kindertageseinrichtungen wie

  • Kinderkrippe: für Kinder unter 3 Jahren
  • Kindergarten: für Kinder von 3 - 6 Jahren
  • Kinderhort: für Schulkinder

in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie

  • heilpädagogische und sozialpädagogische Einrichtungen
  • Kinder- und Jugendheime
  • Familien
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X