Über uns
Willkommen im Kindergarten Am Kirchplatz in Bad Endorf
Wir sind eine zweigruppige Kindertagesstätte mit Ganztagesbetreuung in einer der Gruppen. Zurzeit besuchen insgesamt ca. 50 Kinder unser Haus, die jeweils von einer Erzieherin und Kinderpflegerin betreut werden. Je nach Buchungszeit und Betreuungsschlüssel werden die vier Stammmitarbeiterinnen von einer Zusatzkraft unterstützt. Manchmal haben Kinder einen besonderen Förderbedarf, dann ziehen wir externe Fachdienste hinzu.
„Ich schenk’ dir einen Sonnenstrahl“
Der Kindergarten am Kirchplatz wurde 1993 gegründet und befindet sich seitdem im Erdgeschoss des Bundwerkstadels auf dem Anwesen der Familie Guggenberger.
Hier finden Sie unserer Formulare zum Download und zum Ausdrucken:
Im Regelfall werden Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in unserem Kindergarten aufgenommen. Im Ausnahmefall und wenn die Kapazität es zulässt, besteht die Möglichkeit bereits 2 ½ jährige Kinder aufzunehmen, die dann allerdings 2 Plätze belegen.
Die gesamte Einrichtung kann nach Absprache besichtigt werden und das pädagogische Personal steht für Fragen zur Verfügung.
Die Eltern können an diesem Tag auch gerne einen Termin zur Anmeldung während der Anmeldewoche vereinbaren. Während diesen Termins wird dann das entsprechende Formular zur Anmeldung ausgefüllt. Auf dem Anmeldeformular kann vermerkt werden, welche Einrichtung für die Eltern an erster oder zweiter Stelle steht. Die Platzvergabe erfolgt, unter Berücksichtigung der Prioritäten der Eltern, in Absprache mit dem Träger der Kindergärten und der Gemeinde Bad Endorf.
Auflistung der Kriterien, die bei der Platzvergabe berücksichtigt werden:
- Kinder aus dem Gemeindegebiet Bad Endorf haben Vorrang
- Alter der Kinder
- Zeitpunkt der Anmeldung
- Geschwisterkinder
- Dringlichkeit (Eltern müssen diese nachweisen können)
- Prioritäten der Eltern
Die Kindergartenordnung und die Konzeption sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Zudem ist die Einrichtung verpflichtet, Einsicht in das Kinderuntersuchungsheft zu nehmen. Wichtig ist die letzte altersentsprechende Untersuchung.
Kindergarten am Kirchplatz:
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr
Die tägliche Mindestbuchungszeit im Kindergarten beträgt 4 bis 5 Stunden.
Die pädagogische Kernzeit findet zwischen 8.30 und 12.30 Uhr statt.
Unser Kindergarten bleibt im Kita-Jahr 2024/2025 zu folgenden Zeiten geschlossen:
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Weihnachtsferien |
23.12.2024 – 05.01.2025 |
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Teamtag/Karwoche |
17.04.2025 |
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Osterferien |
22.04.25 – 25.04.25 |
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Pfingstferien |
16.06.25 – 20.06.25 |
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Sommerferien |
Freitag,08.08.25 ab 13.00Uhr geschlossen |
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Teamtag |
01.09.2025 |
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Weihnachtsferien |
19.12.25 ab 13.00 Uhr geschlossen |
Die Schließtage in Kindertageseinrichtungen sind im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt. Der 24.12. und der 31.12. zählen nicht zu den Schließtagen. Diese Tage werden wie gesetzliche Feiertage gerechnet. Pro Kalenderjahr darf die Höchstzahl von 30 Schließtagen nicht überschritten werden.
Kindertageseinrichtungen können bis zu fünf zusätzliche Schließtage zum Zwecke der Teamfortbildung des pädagogischen Personals benennen. Teamschließtage werden spätestens acht Wochen vorher bekannt gegeben.
Etwaige Änderungen der Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Gebührenordnung
Der Kindergartenbeitrag plus Spielgeld wird von September bis August (12 Monate) durch Einzugsermächtigung von Ihrem Konto zum 1. des Monats abgebucht.
Der ermäßigte Beitrag 2. Kind gilt nur bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern.
Eltern mit geringem Einkommen können eine Übernahme von Kosten in einer Kindertageseinrichtung beim Kreisjugendamt Rosenheim beantragen. Anträge sind online (Kreisjugendamt) verfügbar. Sie können sie gerne auch von der Kindergartenleitung oder der Kindergartenverwaltung erhalten.
Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Mehr Information und Antrag finden Sie auf der Webseite des ZBFS..
Beiträge
Essenspauschale
Alle Kinder, die über die Mittagszeit in unserer Kindertagesstätte sind, haben die Möglichkeit am warmen Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten für das Mittagessen werden als monatliche Pauschale berechnet.
Monatliche Essenspauschale:
| wöchentliche Teilnahme am Essen | Preis |
| 1 x pro Woche | 17,20 € |
| 2 x pro Woche | 34,40 € |
| 3 x pro Woche | 51,60 € |
| 4 x pro Woche | 68,80 € |
| 5 x pro Woche | 86 € |
Die Preise sind gültig ab 01.09.2023. Die Pauschale fällt 12 Monate pro Jahr an (analog zu den Betreuungskosten der Kindertageseinrichtungen).