Über uns
Willkommen im Kindergarten Glühwürmchen in Hirnsberg bei Bad Endorf
Uns ist es ein großes Anliegen, die Kinder auf ihrem Weg zur Selbstständigkeit zu begleiten und sie in ihrer Entwicklung zu einer individuell und sozial kompetenten Persönlichkeit zu unterstützen. Dabei sind die Jahre im Vorschul- und Grundschulalter grundsteinlegend und von großer Bedeutung. Jedes Kind steht mit seinen persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt.
„Erzähle es mir – und ich werde es vergessen.
Zeige es mir – und ich werde mich erinnern.
Lass es mich tun – und ich werde es behalten.“
(Konfuzius)
Mit diesem Leitsatz unterstützen wir die Entwicklung und das Lernen der „Glühwürmchen“.
Hier finden Sie unserer Formulare zum Download und zum Ausdrucken:
Der jährliche Anmeldetermin (Anmeldetag) wird immer durch die lokale Presse und auf unsere Homepage bekanntgegeben.
Familien mit Kindern, die nicht zu Gemeinde Bad Endorf gehören, müssen einen Gastantrag stellen.
Als Landkindergarten dürfen wir Kinder im Alter von 2,5 bis 6 Jahren aufnehmen. Die Aufnahmen von 2,5 jährigen Kindern erfolgt nur, wenn die Kapazitäten das erlauben, weil Kinder unter 3 Jahre zwei Betreuungsplätze belegen.
Am Anmeldetag haben die interessierten Familien die Möglichkeit unsere Arbeit kennenzulernen, die Einrichtung zu besichtigen und das Anmeldeformular auszufüllen.
Bei der Platzvergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Kinder, aus unserem Einzugsgebiet (Hirnsberg, Thalkirchen, Antwort, Mauerkirchen, Hofham)
- Alter der Kinder
- Geschwisterkinder
- Dringlichkeit und persönliche Situation (z.B. Alleinerziehende)
Die Kindergartenordnung und die Konzeption ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Die Einrichtung ist auch verpflichtet, Einsicht in das Kinderuntersuchungsheft und Impfpass zu nehmen.
Kindergarten Glühwürmchen
Montag bis Freitag: 07:15 bis 14:00 Uhr
Die tägliche Mindestbuchungszeit im Kindergarten beträgt 4 bis 5 Stunden.
Die pädagogische Kernzeit findet zwischen 8.30 und 12.30 Uhr statt.
Unser Kindergarten bleibt im Kita-Jahr 2024/2025 zu folgenden Zeiten geschlossen:
|
Weihnachtsferien |
23.12.2024 – 06.01.2025 |
|
Osterferien |
22.04.25 – 25.04.25 |
|
Pfingstferien |
16.06.25 – 20.06.25 |
|
Sommerferien |
11.08.25 – 29.08.25 |
|
Weihnachtsferien |
22.12.25 – 30.12.25 |
Die Schließtage in Kindertageseinrichtungen sind im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt. Der 24.12. und der 31.12. zählen nicht zu den Schließtagen. Diese Tage werden wie gesetzliche Feiertage gerechnet. Pro Kalenderjahr darf die Höchstzahl von 30 Schließtagen nicht überschritten werden.
Kindertageseinrichtungen können bis zu fünf zusätzliche Schließtage zum Zwecke der Teamfortbildung des pädagogischen Personals benennen. Teamschließtage werden spätestens acht Wochen vorher bekannt gegeben.
Etwaige Änderungen der Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Gebührenordnung
Der Kindergartenbeitrag plus Spielgeld wird von September bis August (12 Monate) durch Einzugsermächtigung von Ihrem Konto zum 1. des Monats abgebucht.
Der ermäßigte Beitrag 2. Kind gilt nur bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern.
Eltern mit geringem Einkommen können eine Übernahme von Kosten in einer Kindertageseinrichtung beim Kreisjugendamt Rosenheim beantragen. Anträge sind online (Kreisjugendamt) verfügbar. Sie können sie gerne auch von der Kindergartenleitung oder der Kindergartenverwaltung erhalten.
Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Mehr Information und Antrag finden Sie auf der Webseite des ZBFS..
Kindergartenbeiträge
Essenspauschale
Alle Kinder, die über die Mittagszeit in unserem Kindergarten sind, haben die Möglichkeit am warmen Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten für das Mittagessen werden als monatliche Pauschale berechnet.
Monatliche Essenspauschale:
| wöchentliche Teilnahme am Essen | Preis |
| 1 x pro Woche | 17,20 € |
| 2 x pro Woche | 34,40 € |
| 3 x pro Woche | 51,60 € |
| 4 x pro Woche | 68,80 € |
| 5 x pro Woche | 86 € |
Die Preise sind gültig ab 01.09.2023. Die Pauschale fällt 12 Monate pro Jahr an (analog zu den Betreuungskosten der Kindertageseinrichtungen).