Über uns

Willkommen in der Kindertagesstätte Katharina in Bad Endorf

Außenansicht der Kindertagesstätte Katharina Außenansicht der Kindertagesstätte Katharina

Unsere Kindertagesstätte Katharina wurde bereits 1921 vom Katharinenheim Endorf e. V. eröffnet und zählt mit den Seniorenheimen zu den ältesten karitativen Einrichtungen in Bad Endorf. Das Haus St. Marien gemeinnützige GmbH ist seit September 2025 neue Trägerschaft.

Im Laufe der Jahre passte sich der Kindergarten immer wieder den gesellschaftlichen Veränderungen an. Heute wird er als integrativer und inklusiver Kindergarten & Kinderkrippe betrieben.

Unsere Kindertagesstätte hat sich konzeptionell auf den integrativen und inklusiven Ansatz ausgerichtet. Zu unserer Kita gehört eine Krippe mit vier Gruppen und sechs Kindergartengruppen. Davon sind vier Gruppen im Hauptgebäude (Neubau) und zwei Gruppen im Nebengebäude (Altbau). Jedes Gebäude verfügt über einen großen Garten und verschiedene gemeinschaftliche Räume.

Durch die Nähe zum Seniorenheim finden regelmäßige generationsübergreifende Aktionen statt.


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Anmeldung und Aufnahme in die Kita Katharina

Alle Kinder mit Wohnsitz in Bad Endorf, unabhängig des Geschlechts, der Nationalität oder der Religion, können in unserer Einrichtung einen Platz erhalten. Die Anmeldung erfolgt im Einschreibezeitraum, der durch die lokale Presse und auf unserer Homepage bekannt gegeben wird. Kinder aus anderen Gemeinden müssen einen Gastantrag stellen. Normalerweise werden die unter Dreijährigen Kinder in den Krippengruppen betreut und die Kinder von 3 -6 Jahren in den Kindergartengruppen aufgenommen.

Im Frühjahr findet, in der Regel, ein Tag der offenen Tür statt, zu dem alle Interessierten, vor Allem Eltern und Kinder, recht herzlich eingeladen sind. An diesem Tag kann die gesamte Einrichtung besichtigt werden und das pädagogische Personal steht für Fragen zur Verfügung.
Die Eltern können an diesem Tag auch gerne eine Voranmeldung mitbringen bzw. ausfüllen. Das Anmeldeformular steht auf der Homepage zum Download bereit. Auf diesem kann angemerkt werden, welcher weitere Bad Endorfer Kindergarten als Prio 2 möglich wäre.

Die Platzvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Prioritäten der Eltern in Absprache mit dem Träger der Kindergärten und der Gemeinde Bad Endorf.

Auflistung der Kriterien, die bei der Platzvergabe berücksichtigt werden:

Kinder aus dem Gemeindegebiet Bad Endorf haben Vorrang

  • Alter der Kinder
  • Zeitpunkt der Anmeldung
  • Geschwisterkinder
  • Dringlichkeit (Eltern müssen diese nachweisen können)
  • Prioritäten der Eltern

Die Kindergartenordnung und die Konzeption sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.

Seit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden einen ausreichenden Masernschutz vorweisen müssen (vgl §33 Nr.1-3 IfSG). Konkret bedeutet dies, dass alle Personen, die das erste Lebensjahr vollendet haben eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen müssen. Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet haben müssen zwei Masernschutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern (Titerbestimmung) vorweisen. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§20 Abs 8 Satz 4 IfSG) – Sollte keiner der obengenannten Nachweise erbracht werden ist eine Betreuung in unserer Einrichtung nicht möglich.

Zudem ist die Einrichtung verpflichtet, Einsicht in das Kinderuntersuchungsheft zu nehmen. Wichtig ist die letzte altersentsprechende Untersuchung.

Öffnungs- und Betreuungszeiten

Kindergarten und Krippe der Kindertagesstätte Katharina:

Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 15:00 Uhr

Die tägliche Mindestbuchungszeit im Kindergarten beträgt 4 bis 5 Stunden.
Die pädagogische Kernzeit findet zwischen 8.30 und 12.30 Uhr statt.
Die tägliche Mindestbuchungszeit in der Kinderkrippe beträgt 3 bis 4 Stunden.
Die pädagogische Kernzeit findet zwischen 8.30 und 11.30 Uhr statt.

Schließzeiten

Unsere Kindertagesstätte bleibt im Kita-Jahr 2025/2026 zu folgenden Zeiten geschlossen:

 

Osterferien

03.04.- 07.04.2026

Fortbildungstag

04.05.2026

Fortbildungstag

15.05.2026

Pfingstferien

01.06.- 07.06.2026

Sommerferien

10.08. – 30.08.2026

Wir schließen am 07.08.2026 um 12.30 Uhr, an diesem Tag gibt es kein warmes Mittagessen bzw. Mittagsruhe in der Krippe.

Planungstag

31.08.2026

Erster Tag im Kita-Jahr 2026/2027

01.09.2026

Erster Tag für die neuen Kita-Kinder

02.09.2026

Weihnachtsferien 2026/2027

23.12.2026 - 04.01.2027

Die Schließtage in Kindertageseinrichtungen sind im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt. Der 24.12. und der 31.12. zählen nicht zu den Schließtagen. Diese Tage werden wie gesetzliche Feiertage gerechnet. Pro Kalenderjahr darf die Höchstzahl von 30 Schließtagen nicht überschritten werden.

Kindertageseinrichtungen können bis zu fünf zusätzliche Schließtage zum Zwecke der Teamfortbildung des pädagogischen Personals benennen. Teamschließtage werden spätestens acht Wochen vorher bekannt gegeben.

Etwaige Änderungen der Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kosten Kindertagesstätte Katharina

Gebührenordnung

Der Kindergartenbeitrag plus Spielgeld wird von September bis August (12 Monate) durch Einzugsermächtigung von Ihrem Konto zum 1. des Monats abgebucht.

Der ermäßigte Beitrag 2. Kind gilt nur bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern.

Eltern mit geringem Einkommen können eine Übernahme von Kosten in einer Kindertageseinrichtung beim Kreisjugendamt Rosenheim beantragen. Anträge sind online (Kreisjugendamt) verfügbar. Sie können sie gerne auch von der Kindergartenleitung oder der Kindergartenverwaltung erhalten.

Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Mehr Information und Antrag finden Sie auf der Webseite des ZBFS..

Kindergartenbeiträge

Essenspauschale

Alle Kinder, die über die Mittagszeit in unserem Kindergarten sind, haben die Möglichkeit am warmen Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten für das Mittagessen werden als monatliche Pauschale berechnet.

Monatliche Essenspauschale Kindergarten:

wöchentliche Teilnahme am Essen Preis
1 x pro Woche 17,20 €
2 x pro Woche 34,40 €
3 x pro Woche 51,60 €
4 x pro Woche 68,80 €

Am Freitag wird kein Essen angeboten - es handelt sich um unseren Ausflug- und/oder Kochtag.

Monatliche Essenspauschale Krippe:

wöchentliche Teilnahme am Essen Preis
1 x pro Woche 14,30 €
2 x pro Woche 28,60 €
3 x pro Woche 42,90 €
4 x pro Woche 57,20 €
5 x pro Woche 71,50 €


Die Preise sind gültig ab 01.09.2023. Die Pauschale fällt 12 Monate pro Jahr an (analog zu den Betreuungskosten der Kindertageseinrichtungen).

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X